Helfen Sie Familien mit geringen Deutschkenntnissen
In Deutschland hat jede gesetzlich versicherte Schwangere haben während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Auch nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Hebammenhilfe. Bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt können junge Familien die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen.
Anspruch auf Versorgung durch eine Hebamme
Auch Schwangere, die nicht gut deutsch sprechen, haben diesen Anspruch. Er gilt zudem auch für Schwangere, die geflüchtet sind und in Deutschland um Asyl gebeten haben. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt grundsätzlich Anspruch auf medizinische und pflegerische Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung inklusive Hebammenhilfe.
Damit auch Familien mit geringen Deutschkenntnissen und Zuwanderer:innen, in deren Heimatländern es keine Hebammen git, schnell verstehen können, was die ASB-Hebammenzentralen und die ASB-Hebammenmobile leisten, stellen wir Informationen in zahlreichen Sprachen bereit.
Wir freuen uns, wenn Sie diese mit allen teilen, die diese Informationen nutzen können: Schwangere und junge Familien, Gynäkolog:innen und Familienzentren, Kindertagesstätten und Gesundheitsämter, ...
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